Mitglied­schaft

Die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft ist bei Anmietung einer Wohnung erforderlich. Eine neue Mitgliedschaft ohne Bezug einer Wohnung ist zurzeit nicht möglich.
Für den Erwerb der Mitgliedschaft sind die Zeichnung eines Geschäftsanteils in Höhe von € 310,– sowie die Zahlung einer einmaligen Beitrittsgebühr in Höhe von € 50,– erforderlich. Daneben sind weitere Geschäftsanteile in Abhängigkeit von der Wohnungsgröße zu erwerben.

Dividende
Aus dem Bilanzgewinn kann eine Dividende für die Geschäftsguthaben ausgeschüttet werden.

Kündigung der Mitgliedschaft
Die Geschäftsguthaben können schriftlich zum Jahresende gekündigt werden. Die Auszahlung erfolgt 1½ Jahre später.

Wohnsicherheit
Das Wohnen in einer Genossenschaftswohnung bietet eine besonders hohe Wohnsicherheit. Wohnungsprobleme wie im Privatbereich (z. B. Eigenbedarfskündigung) werden weitgehend vermieden.